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Humor und humane Scheidung

Anlässlich der Feier zum 25-jährigen Jubiläum des Vereins Humane Trennung und Scheidung in der Kanzlei von Luxburg & von Luxburg, Kanzlei für humane Scheidung, hat die bekannte Münchner Performance-Künstlerin, Ruth Geiersberger, drei Darbietungen mit Texten und Gesangseinlagen gebracht. Das Motto war: „Abgründe der Liebe“. Dazu hat sie uns sehr interessante literarische Texte mit großer Sprachkunst sowie schauspielerischer Gestaltung und Ausdruckskraft - bühnenreif für die Münchner Kammerspiele – dargeboten. Der Humor stand im Vordergrund und hat mich zu den folgenden Gedanken inspiriert, die ich vor der Perfomance kurz vorgetragen und im Nachhinein zu Papier gebracht habe.

 

1.

Der Begriff „Humor“ geht auf das lateinische Wort „humus“, also der Boden, zurück. Das gleiche trifft zu für das Wort „human“. Diese Gemeinsamkeit ist für mich neu, regt aber zum Weiterdenken an. So gesehen lässt sich sagen:

Sowohl der „Humor“ als auch die Humanität bzw. die „humane“ Scheidung hängen mit dem Erdboden zusammen. Sie bedürfen einer Verbindung mit der materiellen Basis und sind nicht nur rein gedankliche Angelegenheiten.
Jeder Beteiligte, Ehegatten und Rechtsanwälte sollte auf „dem Boden“ der Tatsachen stehen und „geerdet“ bleiben.

 

2.

Das Wort „human“ ist ein komplexer und umfassender Begriff. Er hat eine lange Geschichte, erinnert an die Philosophie in der Antike und des Humanismus (neben dem Christentum die zweite Säule unserer Kultur), hat einer guten Klang und strahlt viel positive Energie aus. „Humane“ Scheidung ist der Oberbegriff für diverse Attribute, die sinnvollerweise mit der Ehescheidung in Verbindung gebracht werden. Zunächst bedeutet dieser Begriff „menschenfreundlich“.

Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen sind wir davon überzeugt, dass zur „humanen“ Scheidung bestimmte Werte, Ziele und Vorgehensweisen gehören.

Es gibt die „versöhnliche Scheidung“, die „einvernehmliche Scheidung“, die „intelligente“ Scheidung, die Scheidung mit einer kreativ gestalteten Scheidungsvereinbarung, die „gerechte“ Scheidung, die „faire“ Scheidung. Ja es gibt sogar einen Buchtitel „Scheidung in Liebe“. Ex post kann man auch von einer „gelungenen“ bzw. einer „friedlichen“ Scheidung sprechen.

Zur humanen Scheidung gehören vor allem natürlich auch ein kultivierter Umgangston, Kollegialität und die „Filterfunktion“ des Rechtsanwalts, also das Herausfiltern der evtl. Aggressivität des Mandanten durch einen moderaten Briefstil und einen freundlichen Umgangston.

Es ist nicht Sache des Anwalts, die „Abgründe der Liebe“ nach außen zu tragen. Emotionen der Betroffenen wie Eifersucht, Rachsucht und Aggressivität können natürlich aus psychologischer Sicht akzeptiert und therapeutisch bearbeitet werden. Es macht jedoch keinen Sinn, ihnen Ausdruck einzuräumen und die anderen Beteiligten dadurch zu verletzen.

Oberste Priorität bei der Scheidung der Eltern hat das Wohl der Kinder. Respekt gegenüber dem anderen Ehegatten und den gemeinsamen verbrachten Jahre einer Ehe sind für die Ehegatten wesentlich. Es geht vor allem auch um das Wohl der „Nachscheidungsfamilie“ durch Pflege der persönlichen Beziehungen und des sozialen Umfelds.

Die Ehegatten sollen dazu ermutigt und dabei unterstützt werden, aktiv und kreativ Lösungen zu erarbeiten, die für die jeweilige Familie passend sind. Es besteht der Grundsatz er Vertragsfreiheit.

Humor als Perspektive, Ausdrucksweise und Motto für Rechtsanwälte und Scheidungspaare ist sehr wichtig. Scheidung sollte keine Tragödie sein, ein bisschen Drama ist ja gut. Manchmal ist Scheidung auch ein Schauspiel. Man sollte das Geschehen und die Rollen der Beteiligten auch aus der Perspektive eines Zuschauers betrachten. Scheidung ist auch ein Spiel, ein bisschen Machtspiel und ein bisschen Lustspiel.

Zurück zum Humor:
Eigentlich sollte jeder Tag ein Tag sein, an dem gescherzt und gelacht wird. Herz und Verstand sind Basis des Humors. Herz und Verstand sind in gleicher Weise auch für die humane Scheidung essentiell. Beide Worte „Humor“ und „human“ haben wie gesagt einen guten Klang und eine positive, kraftvolle Ausstrahlung.

 

3.

Denkt man an das lateinische Wort „humus“ kommt man zur Bearbeitung des Bodens, lateinisch „cultura“ und damit zum Wort „Kultur“. Die humane Scheidung ist bei näherem Zusehen bereits, wenn dies auch nicht bewusst ist, das Leitbild der „Scheidungskultur“. Ich kann aus eigenem Erleben feststellen: Seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat sich die Scheidungskultur in Deutschland ganz erheblich zum Positiven entwickelt.

Während meines Studiums habe ich noch zur Zeit des alten Scheidungsrechts als Lektor im Goldmann-Verlag ein Manuskript bearbeitet: „Ich lasse mich scheiden.“ Der Autor, Rechtsanwalt von Selzam, ein humaner Familienanwalt, hat mir bis in alle Einzelheiten nahe gebracht, wie die damalige Situation bei den Ehescheidungen auf der Grundlage des Schuldprinzips und anderer wenig sinnvoller und wenig menschenfreundlicher gesetzlicher Regelungen aussah, welches Streitpotential durch das Gesetz gefördert, wie statt Recht von den Gerichten Unrecht gesprochen wurde und welche tragischen Konsequenzen dies für die Betroffenen hatte. Auf der anderen Seite war es damals schon sinnvoll und wurde in dem Ratgeber-Buch dringend empfohlen, eine „Konventionalscheidung“ durchzuführen. Vernünftige Rechtsanwälte und Ehegatten haben dies bereits damals so umgesetzt. Allerdings war bei Gericht oft ein abgestimmter unwahrer und lächerlicher Vortrag zur Schuld an der Scheidung nötig. Ein angebliche Beleidigung wie „du dumme Gans“ war ausreichend, um die Schuld zu beweisen. Humor war bereits damals ganz besonders angebracht.

Wichtige Etappen bei der Verbesserung der Scheidungskultur waren die grundlegende Scheidungsreform ab 01.07.1977 mit der Abschaffung des Schuldprinzips, die Regelung des Ehegattenunterhalts unabhängig von der Schuld, die gemeinsame elterliche Sorge als Normalregelung in den 90er Jahren und weitere Reformen vor ca. 10 Jahren auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts und beim Zugewinnausgleich. Sehr positiv haben sich auch die Einführung des Familiengerichts und des Fachanwalts für Familienrecht ausgewirkt.

Es geht darum, für Familien Regelungen zu treffen, mit denen diese auch nach der Scheidung leben können. Nicht nur die Ehe, auch die Familie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Die Scheidungskultur hat sich auch durch die Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse verbessert. Immer mehr Ehen werden partnerschaftlich geführt, immer mehr Frauen haben einen eigenen Beruf. Die Beziehungen der Ehegatten stehen häufiger auf Augenhöhe und sind Ausdruck der Gleichberechtigung. „Wie die Ehe, so die Scheidung“ heißt es. Auch dies wirkt sich in vielen Fällen positiv auf die Scheidung aus.

Die Vereine Humane Trennung und Scheidung, insbesondere die Vereinigungen in München und Berlin haben diese Entwicklung der Scheidungskultur begleitet und beeinflusst durch Beratung und Förderung ihrer Mitglieder und Informationen für die Allgemeinheit durch öffentliche Veranstaltungen und Beiträge in den Medien, insbesondere im Rundfunk und Fernsehen.

Unsere Philosophie ist zugleich die Grundlage der Mediation, die Basis der Familienberatung und der Tätigkeit der Jugendämter.

Es geht allen beruflich Beteiligten um die Förderung der Familie in der Trennungs- und Scheidungskrise nach dem Grundsatz: „Familien bleiben Familien“ in Anlehnung an die Maxime „Eltern bleiben Eltern“.

Für die nächsten Jahre haben wir folgendes Programm: bundesweite Öffentlichkeitsarbeit, kostenlose Rechtsbroschüren für die Allgemeinheit und ein Netzwerk von Rechtsanwälten, als „Kanzlei für humane Scheidung“ arbeiten wollen (siehe dazu eine Anlage).

 

Harro von Luxburg
Rechtsanwalt

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