Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum 1.1.2026 wurden tournusmäßig die Bedarfssätze von Kindern gemäß der Düsseldorfer Tabelle und damit der Kindesunterhalt erhöht.
Zum 1.1.2026 wurden tournusmäßig die Bedarfssätze von Kindern gemäß der Düsseldorfer Tabelle und damit der Kindesunterhalt erhöht.
Kosten einer Scheidung sind nach einem am 18.05.2017 ergangenem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 9/16) nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Unterhalt für den Ehegatten oder gemeinsame Kinder ist eines der Hauptthemen bei einer Scheidung. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge
Kreissparkasse München
IBAN: DE30702501500009557695
BIC: BYLADEM1KMS
VHTS-München e.V.
Goethestr. 68, 80336 München
089/5309539
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!