Gerechtigkeit bei Trennung und Scheidung
Der Artikel ist erschienen im Heft Nr. 26 der Zeitschrift KulturBegegnungen des Vereins KulturVision e.V. und schließt an einen Beitrag des österreichischen Philanthropen Heini Staudinger zum Thema „Gerechtigkeit“ an.
Es trifft zu, wie Herr Heinrich Staudinger in seinem Interview formuliert: „……dass jeder Mensch eine Ahnung von Gerechtigkeit hat……. Es ist uns ins Herz gelegt, wir haben Sehnsucht danach.“
Die Dichterin, Marie von Ebner-Eschenbach formulierte: „In der Jugend meinen wir, das Geringste, das Menschen gewähren können, sei Gerechtigkeit. Im Alter erfahren wir, dass es das Höchste ist.“
Weiter soll noch der Philosoph Gottfried Leibniz zitiert werden: „Die Gerechtigkeit ist nichts anderes als die Nächstenliebe der Weisen.“ Es geht den meisten Menschen also nicht nur um Gerechtigkeit in der Gesellschaft, sondern auch um Gerechtigkeit als Maßstab für das individuelle Verhalten, insbesondere in persönlichen Beziehungen.
Demgemäß ist in den meisten Familien Gerechtigkeit eine wichtige Leitidee, ein fundamentales Anliegen in Verbindung mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Es geht um eine gerechte Aufteilung des Vorhandenen, der Güter, der Aufgaben, der Arbeit, der Pflichten zwischen den Familienmitgliedern. Genau diese Grundsätze sind aber auch bei Trennung und Scheidung für die betroffenen Ehegatten von grundlegender Bedeutung. Es geht um gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und um die faire Teilhabe am in der Ehe erworbenen Vermögen des anderen Ehegatten und seinem Einkommen.
Der Staat regelt diese Fragen in zahlreichen gerichtlichen Vorschriften. Es gibt zudem ganze Bibliotheken mit familienrechtlicher Literatur.
Der Richter ist an das Gesetz gebunden. Gesetzliche Vorschriften sind häufig entweder zu abstrakt, so dass sie dem Einzelfall nicht gerecht werden, oder die Rechtsunsicherheit ist groß, wenn der Richter einen Ermessensspielraum hat. Wenn die Regelung der Scheidungsfolgen dem Gericht überlassen wird, ist also nicht gewährleistet, dass die Entscheidung gerecht ist und schon gar nicht, dass sie interessengerecht, zweckmäßig und für die Betroffenen sinnvoll ist.
Zudem haben sich Gesetze und Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten in wesentlichen Punkten mehrfach erheblich geändert.
So sind gerichtliche Entscheidungen über den Unterhalt, die vor einigen Jahren selbstverständlich waren, heute undenkbar.
Vor 25 Jahren wurde der „Verein Humane Trennung und Scheidung“ gegründet. Sein Anliegen ist, die Betroffenen zu ermutigen und dabei zu unterstützen, die Fragen und Probleme einvernehmlich zu regeln, die für sie und ihre Scheidungsfamilie wesentlich sind. Es soll eine Paketlösung erarbeitet werden, in der die Interessen und Belange der Ehegatten und Kinder berücksichtigt und Lösungen getroffen werden, die für alle Beteiligten zu einer Win-win-Situation führen. Es geht insbesondere auch darum, wie den Kindern das Zuhause erhalten werden kann. Derartige maßgeschneiderte Lösungen auf der Grundlage der Vertragsfreiheit sind friedenstiftend, fair und damit gerecht.
Meine persönliche Erfahrung als Familienanwalt mit tausenden von Scheidungspaaren ist: Ein erheblicher Prozentsatz akzeptiert die Idee einer „humanen“ Scheidung und ist bereit, aktiv und kreativ mitzuwirken, um dieses Ziel zu erreichen. Ein fairer und gerechter Ausgleich der materiellen Werte ist das allerbeste, was für die „Nachscheidungsfamilie“, die persönlichen Beziehungen und den Familienfrieden getan werden kann. Er ist Ausdruck von Fürsorge, Rücksicht und Wertschätzung und damit von Nächstenliebe. Auch und gerade bei der Scheidung können wir erfahren, dass Gerechtigkeit „das Höchste“ ist.
Rechtsanwalt
Harro Graf von Luxburg, München